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Beschreibung
Die Bürgschaft für Mietverpflichtungen mit Obergrenze ist eine Form der Sicherheitsleistung im Mietrecht, bei der ein Bürge für die Verbindlichkeiten des Mieters aus einem Mietvertrag aufkommt. Bei dieser Form der Bürgschaft wird jedoch eine Höchstgrenze für die Haftung des Bürgen festgelegt, um ihn vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu schützen.
Bürgschaftsvertrag bei Mietsachen
Ein Bürgschaftsvertrag bei einer Mietsache dient dazu, den Vermieter vor Mietausfällen zu schützen. Dies stellt eine Alternative zur gängigen Praxis der Kautionszahlung dar. Anstatt einer Kaution erhält der Vermieter eine schriftliche Bürgschaftserklärung in Form eines Bürgschaftsvertrags. Eine Bürgschaft kann nicht allein durch mündliche Absprachen rechtskräftig sein. Sie muss immer schriftlich vereinbart werden.
Wenn der Mieter seine Miete nicht rechtzeitig an den Vermieter zahlt, kann der Vermieter den Bürgen zur Zahlung heranziehen. Der Bürge ist dann verpflichtet, die Zahlungen selbstschuldnerisch zu leisten. Darüber hinaus kann der Bürge auch für Schäden an der Mietsache oder nicht gezahlte Nebenkosten haftbar gemacht werden.
Bürgschaft mit Obergrenze
Während eine Bürgschaft dem Vermieter Sicherheit bietet, kann sie für den Bürgen teuer werden. Deshalb sollte jemand, der eine Bürgschaft für eine Mietsache übernimmt, eine Obergrenze für die Bürgenhaftung vereinbaren. Diese Obergrenze sollte sich in einem finanziellen Rahmen bewegen, den der Bürge ohne erhebliche Schwierigkeiten bewältigen kann. Es sollte ein Betrag sein, den der Bürge bereit wäre, der Person, für die er bürgt, im Notfall zu schenken. Als Bürge hat man keine Rechtsansprüche, sein Geld zurückzubekommen.
Nutzung von Mustervorlagen
Ein Muster für den Bürgschaftsvertrag kann von unserer Seite heruntergeladen und unkompliziert in einem Word-Dokument angepasst werden, um den Mustervertrag an Ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen. Es ist jedoch ratsam, den angepassten Vertrag von einem Rechtsberater überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der Bürgschaft für Mietverpflichtungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 765 bis 778. Insbesondere § 767 BGB begrenzt die Haftung des Bürgen auf den Betrag, der im Bürgschaftsvertrag festgelegt wurde. Dies stellt die gesetzliche Grundlage für die Bürgschaft mit Obergrenze dar.
Die Bürgschaft für Mietverpflichtungen mit Obergrenze bietet sowohl für Vermieter als auch für Bürgen Vorteile. Für den Vermieter stellt sie eine Sicherheit dar, während sie für den Bürgen das finanzielle Risiko begrenzt. Es ist jedoch immer ratsam, einen Fachanwalt zu konsultieren, bevor man sich als Bürge verpflichtet.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Zwischen
Herrn/Frau [Name, Anschrift]
- nachstehend Vermieter genannt -
und
Herrn/Frau [Name, Anschrift]
- nachstehend Mieter genannt -
besteht ein Mietvertrag über die Räume [Anschrift der Mietsache, Stockwerk, rechts/mitte/links] vom [Datum des Vertragsabschlusses].
Zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters aus diesem Vertrag übernimmt
Herr/Frau [Name, Anschrift]
– nachfolgend Bürge genannt-
hiermit die selbstschuldnerische, unwiderrufliche und unbefristete Bürgschaft
in Höhe von [€], in Worten [Betrag in Worten].
Diese Bürgschaft enthält den Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage.
Die Befreiung des Bürgen aus der Bürgschaft durch Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages ist nicht möglich. Soweit sich der Vermieter wegen seiner Ansprüche – auch teilweise – befriedigt, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Bürgschaft bis zum vereinbarten Vertrag wieder zu ergänzen oder eine neue Bürgschaft über den vereinbarten Vertrag zu stellen.
Ort, Datum
_________________________ _______________________
[Unterschrift des Bürgen] [Unterschrift des Vermieters]
Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen:
Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem MusterWIKI (Mitmach-Vorlagen). Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.
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Mitwirkende/Autoren:
Erstellt von JuraForum.de-Redaktion, 10.03.2017 19:43
Zuletzt editiert von JuraForum.de-Redaktion, 02.05.2025 17:20
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